Corona

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Coronaschutzverordnung NRW: Sportanlagen bleiben geschlossen

 

Die am 07. Januar 2021 veröffentlichte und ab dem 11. Januar 2021 gültige Version der Coronaschutzverordnung des Landes NRW bringt keine Veränderungen im Sportbereich.

 

Auch den Tennissport muss nach der Umsetzung der gemeinsamen Beschlüsse von Bund und Ländern weiterhin pausieren.

Das Land Nordrhein-Westfalen schreibt hierzu auf seiner Website wörtlich:

„Der Freizeit- und Amateursportbetrieb ist wie im Frühjahr auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Fitnessstudios, Schwimmbädern und ähnlichen Einrichtungen unzulässig. Das gilt auch für Individualsportarten in Sporteinrichtungen/-vereinen, wie Tennis oder Golf. Unter Einhaltung der Kontaktbeschränkungen bleiben Joggen, Walken etc. zulässig.“ 

Am 25. Januar soll von Bundesregierung und Ländern erneut über das Vorgehen nach dem 31. Januar beraten werden.

Link zur Coronaschutzverordnung

Link zu den FAQ des Landesportals NRW