Neue Corona-Schutzbestimmungen ab 2.November

Liebe Tennisfreunde,
die Änderungen der Coronaschutzverordnung treten zum 02.11.2020 in Kraft. Anbei gibt es ein Update zu den Regelungen und dem Umgang dazu im TC GW Hochdahl.
 
Gemäß §9 (1) der Coronaschutzverordnung ist der Freizeit – und Amateursportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen bis zum 30. November 2020 unzulässig. Ausgenommen ist der Individualsport allein, zu zweit oder ausschließlich mit Personen des eigenen Hausstandes außerhalb geschlossener Räumlichkeiten von Sportanlagen. Die Nutzung von Gemeinschaftsräumen einschließlich Räumen zum Umkleiden und zum Duschen von Sportanlagen durch mehrere Personen gleichzeitig ist unzulässig.
Das bedeutet für unseren Verein:
  • Auf den Tennisplätzen (derzeit sind noch zwei Plätze geöffnet) darf ausschließlich Einzel gespielt werden (Ausnahme: Personen des eigenen Hausstandes).
  • Die Duschen und Umkleideräume sind geschlossen und dürfen nicht benutzt werden.
  • Die Liste zu welchem Zeitpunkt wer gespielt hat, ist weiterhin aus Gründen der Rückverfolgung auszufüllen.
Der „Cleaning Day“, der zum Ende der Saison stattfindet, muss leider auch entfallen. Hier versuchen wir in Kleingruppen oder mit Individualhilfe noch das ein oder andere zu erledigen.
Derzeit gehen wir davon aus, dass Veranstaltungen im Clubhaus, wie die Freitagstreffs oder andere Events, nicht stattfinden werden. Aus diesen Gründen werden wir die Anlage zum Saisonende mit einem Winterschloss ausstatten.
Bei Änderungen oder Anpassungen informieren wir weiterhin per Mail.
Wir hoffen, dass Ihr alle gesund bleibt und den Winter gut übersteht. Wir freuen uns euch im Frühjahr auf der Anlage zu sehen.
Im Namen des Vorstandes
Christoph Schilz & Ansgar Schnepel