Unsere Regeln für die Tennisanlage
Grundlage: „Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2(Coronaschutzverordnung – CoronaSchVO) in der ab dem 7. Mai 2020 gültigen Fassung, § 4 (4) des Landes NRW“
Gemäß den Freigabebestimmungen des Landes NRW sind kontaktlose Sportarten unter Einhaltung der folgenden Regeln ab dem 07.05.2020 erlaubt. Alle Vereine und Mitglieder haben sich dabei an die Regeln des Landes und des DOSB zu halten.
Die Einhaltung der Maßnahmen kann durch die Ordnungsämter kontrolliert werden und kann bei Nichteinhaltung zu einer Schließung der gesamten Anlage führen. Von daher fordern wir alle Mitglieder auf die nachfolgenden Regeln im Interesse aller entsprechend einzuhalten:
• Der Zutritt zur Clubanlage ist nur unter Vermeidung von Warteschlangen zulässig; die entsprechenden Abstandsmarkierungen und Zutrittsregeln sind zu beachten.
• Ein Abstand von mindestens 1,5 Metern ist zwischen den anwesenden Personen strikt einzuhalten. Für das Tennistraining gelten hierbei spezielle Regeln.
• Es darf nur Einzel auf den Plätzen gespielt werden, d.h. auch beim Betreten oder Verlassen des Platzes darf die maximale Anzahl von 2 Personen nicht überschritten werden.
• Der Sport muss kontaktfrei durchgeführt werden.
„Auf Händeschütteln, Abklatschen, in den Arm nehmen und Jubeln oder Trauern in der Gruppe wird komplett verzichtet.“
• Die Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen müssen konsequent eingehalten werden; der Verein hat dafür zusätzliche Desinfektionsmittel bereitgestellt, die auch beim Betreten und Verlassen der Anlage von jedem zu nutzen sind.
• Die Nutzung von Umkleiden und Duschen ist untersagt. Der Bekleidungswechsel und die Körperpflege durch die Sporttreibenden dürfen nicht auf der Tennisanlage / im Clubhaus stattfinden. Ebenso bleiben die Gesellschafts- und Gemeinschaftsräume sowie die Mehrzweckanlage weiterhin geschlossen und dürfen nicht genutzt werden.
• Risikogruppen dürfen keiner besonderen Gefährdung ausgesetzt werden.
• Zuschauer sind auf der Anlage nicht zugelassen und untersagt.
• Bei Kindern unter 12 Jahren ist das Betreten der Sportanlage nur durch eine erwachsene Begleitperson zulässig. Der erwachsenen Begleitperson obliegt die Aufsichtspflicht.
• Die Neuregelungen hinsichtlich der Platzreservierung sind von allen Mitgliedern ebenfalls zu berücksichtigen.
Die Einhaltung der zuvor definierten Regeln werden durch den Vorstand und unseren Corona-Beauftragten „Detlef Tinapp“ laufend kontrolliert und können bei Missachtung zu einem temporären Platzverweis führen.
Der Vorstand